Kosten
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.
Zwangsversteigerungsangelegenheiten
Die Berechnung der gesetzlichen Anwaltsgebühren in Zwangsversteigerungsangelegenheiten hängt zunächst einmal davon ab, wer den Rechtsanwalt beauftragt:
Gegenstandswert bis
Nach Art. 82 Abs. 1 GG werden Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die aktuelle, vollständige und verbindliche Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes lässt sich daher nur der Fassung entnehmen, die im Bundesgesetzblatt publiziert worden ist. Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit obiger Gesetzesfassung, die sich an der Veröffentlichung unter BGBl. I, 2013, 2586 ff. orientiert, kann nicht übernommen werden.