Funktionelle Zuständigkeit
§ 3 Abs. 1 lit. i RPflG sieht vor, dass dem Rechtspfleger Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung übertragen werden.
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§ 3 Abs. 1 lit. i RPflG sieht vor, dass dem Rechtspfleger Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung übertragen werden.
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